Kinderschutzkonzept


  1. In der Kinder- und Jugendarbeit übernehme ich Verantwortung für das Wohl der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Dabei nehme ich die individuellen Grenzempfindungen jeder einzelnen Person ernst und schütze sie auch vor sexualisierter Gewalt.
  2. Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sein und setze mich für die Einhaltung von zwischenmenschlichen und sportlichen Regeln ein. Ich beziehe aktiv Position gegen Doping, Drogen- und Medikamentenmissbrauch sowie jegliche Art von Leistungsmanipulation.
  3. Ich nutze meine besondere Vertrauens- bzw. Autoritätsstellung nicht aus und gebe den Bedürfnissen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Vorrang vor meinen persönlichen Zielen.
  4. Ich werde meine sportlichen und außersportlichen Angebote an kinder- und jugendgerechten Methoden und Rahmenbedingungen ausrichten und achte dabei auf ausreichend Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen.
  5. Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen achten und deren Entwicklung unterstützen. Ich werde sie zu fairem und respektvollem Verhalten gegenüber Menschen und Tieren sowie zu verantwortungsvollem Umgang mit der Natur anleiten.
  6. Ich werde das Recht der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf physische und psychische Unversehrtheit achten und keine Form der Gewaltausübung zulassen.
  7. Ich respektiere die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Ich verspreche alle fair zu behandeln sowie Diskriminierung jeglicher Art und antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegenzuwirken.
  8. Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Verhaltenskodex verstoßen wird und informiere die Kinderschutzbeauftragten bzw. den Vorstand. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.


Keine sexualisierte Sprache und Diskriminierung

  • Ausdrücke, Witze und Äußerungen, die sexuelle Inhalte transportieren und/oder sich negativ auf das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung der Heranwachsenden beziehen, sind zu unterlassen.
  • Sexualisierte und Äußerungen zur körperlichen Erscheinung und zum Aussehen von Kindern und Jugendlichen sind zu unterlassen.

Keine körperlichen Kontakte zum Schaden von Kindern und Jugendlichen

  • Die Methoden der Hilfestellung sind sportfachlich korrekt und werden im Vorfeld der Übung transparent kommuniziert.
  • Berührungen von Kindern und Jugendlichen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Sport stehen, sind zu unterlassen.
  • Körperliche Kontakte zu den Heranwachsenden (z. B. in den Arm nehmen) müssen von diesen gewünscht bzw. gewollt sein und dürfen nicht Überhand nehmen.

Kein Training ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeit für Dritte

  • Bei Einzeltraining wird das „Sechs-Augen-Prinzip“ oder das „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten, d.h. es ist eine weitere Person anwesend (z. B. eine weitere Betreuerin, ein weiterer Betreuer oder ein weiteres Kind). Wenn dies nicht möglich ist, sind alle Türen bis zur Eingangstür offen zu lassen. Einzeltrainings werden generell mit dem Vereinsvorstand und den Erziehungsberechtigten abgesprochen.
  • Eltern haben die Möglichkeit, beim Training und Wettkampf zuzusehen.

Einzelne Kinder werden nicht in den Privatbereich mitgenommen

  • Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich des Betreuers bzw. der Betreuerin (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte usw.) mitgenommen. Kinder und Jugendliche übernachten nicht im Privatbereich der betreuenden Personen.

Keine Privatgeschenke und Bevorzugungen

  • Es werden keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einem weiteren Mitarbeiter bzw. einer weiteren Mitarbeiterin abgesprochen sind.
  • Dass einzelne Kinder bzw. Jugendliche immer wieder für bestimmte Aktionen ausgewählt werden und besondere Zuwendungen und Bevorzugungen erhalten, ist zu vermeiden.

Kein Duschen bzw. Übernachten allein mit Kindern und Jugendlichen

  • Es wird nicht mit Kindern und Jugendlichen allein geduscht (ggf. als letzte Person die Dusche nutzen). Es wird nicht mit Kindern und Jugendlichen allein übernachtet. Übernachtungen gemeinsam mit Gruppen von Kindern und Jugendlichen, z. B. im Rahmen von Sportfesten, Freizeiten oder vergleichbaren Veranstaltungen, mit mind. zwei Betreuerinnen bzw. Betreuern sind möglich.
  • Umkleidekabinen/Zimmer werden erst nach Anklopfen und Rückmeldung betreten.

Keine Geheimnisse mit Kindern

  • Es werden keine „Geheimnisse“ mit Kindern und Jugendlichen geteilt, auch nicht in Chats, per E-Mail-Verkehr oder anderen Formen digitaler Kommunikation. Alle Absprachen/jegliche Kommunikation können/kann öffentlich gemacht werden.
  • Es werden keine privaten Online-Kontakte mit einzelnen Jungen oder Mädchen abseits des Sports unterhalten. Bei teaminternen Gruppenchats müssen die Altersfreigaben zur Nutzung der Apps berücksichtigt werden. Eltern werden zur Transparenz in die Gruppenchats mitaufgenommen.

Keine Verbreitung von Fotos/ Videos zum Schaden von Kindern und Jugendliche

  • Kinder und Jugendliche dürfen nicht gegen ihr Einverständnis und das der Eltern/Erziehungsberechtigten fotografiert und im Internet präsentiert werden.

Keine sexuellen Beziehungen zwischen Betreuerinnen/Betreuern und Jugendlichen unter 18 Jahren

  • Dies kann je nach Alter und Intensität des Obhutsverhältnisses strafrechtliche Konsequenzen haben!
  • Besteht oder entwickelt sich (dennoch) eine beidseitig einvernehmliche sexuelle Beziehung innerhalb der legitimen Altersgrenzen, ist dies direkt im Verein offenzulegen und ggf. die Trainingsgruppe zu wechseln.
  • Betreuerinnen und Betreuer grenzen sich deutlich und transparent ab, wenn junge Sportlerinnen und Sportler für sie „schwärmen“ oder eine enge Beziehung eingehen möchten.