Mitgliedschaft im Verein
Kann ich Mitglied werden?
Wer Interesse an einer Mitgliedschaft hat, kann sich per Kontaktformular mit Angabe von Alter und Schwimmabzeichen bei uns melden. Wir führen Wartelisten für Kinder- und Jugendliche.
Erwachsene Mitglieder ab 18 Jahren können wir momentan nicht aufnehmen.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne.
Leider müssen wir die Aufnahme von neuen Mitgliedern momentan aussetzen, da die uns zur Verfügung stehenden Trainingszeiten in der Schwimmhalle keine weiteren zusätzlichen Schwimmer mehr zulassen.
Wo trainieren wir?
Das Training findet ausschließlich in der Schwimmhalle Baumschulenweg statt.
Neue Krugallee 209 – 12437 Berlin
Tel.: (030) 5329719
Anreise:
- Verkehrsverbindung: S-Bahnhof Baumschulenweg

Unsere Trainingszeiten variieren teilweise innerhalb verschiedener Trainingssaisons. Unsere Trainingszeiten momentan umfassen folgende Zeiten:
Trainingszeiten (2025/2026):
Montag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
17:00 – 21:15 Uhr
18:00 – 21:00 Uhr
16:00 – 18:00 Uhr
17:00 – 18:00 Uhr
Wie werde ich Mitglied?
Wenn wir freie Trainingsplätze anbieten können, laden wir schwimminteressierte Kinder- und Jugendliche von der Warteliste zu einem Probetermin ein, um zu sehen, welche Fähigkeiten sie mitbringen und in welche Trainingsgruppe sie schwimmtechnisch passen würden. Sofern dann in der betreffenden Trainingsgruppe Platz für neue Mitglieder ist, könnten wir euch einen Trainingsplatz anbieten. Voraussetzung dafür ist, dass Interessenten sich in unsere Warteliste eintragen lassen haben (Antrag per Kontaktformular mit Angabe von Jahrgang und Schwimmabzeichen). Nach einem Probetraining in der betreffenden Trainingsgruppe bekommt ihr dann die Antragsformulare für die Mitgliedschaft ausgehändigt.
Interessenten für die Schwimmanfängergruppen müssen sich auch in unsere Wartelisten eintragen lassen. Jedes Jahr im September starten wir eine neue Anfängergruppe für Kinder ab 5 Jahren.
Erwachsene ab 18 Jahren können wir nicht mehr bei uns aufnehmen.
Bei der Aufnahme in den Verein wird außerdem eine Aufnahmegebühr (siehe Beitragsordnung) fällig.
Die Beiträge zur Mitgliedschaft im Verein werden in der Regel einmal jährlich in Rechnung gestellt und werden ausschließlich per Einzugsverfahren gezahlt.
Link: Vereinssatzung
Beitragszahlung/ Beitragsrechnung
Wie in den Vereinen muss man auch in unserem Verein für die Mitgliedschaft einen Beitrag zur Deckung der Unkosten des Vereins bezahlen.
Bei der Neuaufnahme kommt zusätzlich noch eine einmalige Aufnahmegebühr dazu.
Die Pflicht zur Entrichtung von Beiträgen ergibt sich aus der Vereinssatzung.
Die Höhe der Beiträge ergibt sich aus der Beitragsordnung.
Die Beitragszahlung wird durch eine jährliche Beitragsrechnung per Lastschriftverfahren eingefordert.
Die Beitragsrechnung wird üblicherweise als Jahresrechnung im 2. Quartal des Jahres als Email verschickt.
Ändert sich z.B. durch einen Mitgliedsart-Wechsel innerhalb des Jahres die Beitragshöhe, wird der Betrag (Guthaben/Nachforderung) mit der nächsten Beitragsrechnung ausgeglichen / verrechnet.
Nach einer Neuaufnahme also bitte erst auf die Zusendung einer Beitragsrechnung warten!
Sollte keine Beitragsrechnung bis zum Jahresende eingetroffen sein – bitten wir um eine kurze Information.
Ich bin umgezogen – was nun?
Wenn Ihr umgezogen seid oder sich aus anderen Gründen eure Adresse oder Kontaktdaten geändert haben, müsst Ihr den Vereinsvorstand (Geschäftsstelle) davon informieren.
Bitte übermittelt eure Änderungen immer schriftlich per E-Mail.
Wie kann ich meine Mitgliedsart wechseln
Wer seine Beitragsgruppe wechseln möchte, weil er z. B. den Renteneintritt erreicht hat oder über 18 Jahre alt ist und studiert, schickt einen entsprechenden formlosen Antrag mit Nachweis (Nachweis Rentenenteintrittsschreiben, Studentenausweis, …) an den Vorstand per E-Mail.
Bei der nächsten Beitragsrechnung wird dieser Mitgliedsart-Wechsel dann entsprechend ab der Antragsstellung berücksichtigt, nicht aber rückwirkend.
Wie und wann kann ich die Mitgliedschaft kündigen?
Das Verfahren und die Fristen zur Kündigung der Mitgliedschaft sind in unserer Satzung festgeschrieben, die mit dem Vereinseintritt anerkannt wurde.
Gekündigt werden muss in schriftlicher Form vom Mitglied selbst bzw. von dem Erziehungsberechtigten des Mitglieds.
Die Kündigung kann formlos erfolgen per E-Mail oder Brief.
Die Kündigungsfrist beträgt grundsätzlich 3 Monate zum Halbjahr bzw. zum Jahresende.
Aus diesem Grund muss die Kündigung also entweder bis 30.03. (Kündigung zum 30.06. d.J.) oder bis 30.09. (Kündigung zum 31.12. d.J.) bei der Geschäftsstelle vorliegen bzw. eingegangen sein.
Bis zum Wirksam werden der Kündigung gelten alle sich aus der Mitgliedschaft ergebenden Rechte und Pflichten (z.B. Beitragspflicht) weiter.
Die Kündigung wird außerdem nur wirksam, wenn zum Kündigungszeitpunkt das Beitragskonto ausgeglichen ist.
Zahlungsrückstände oder noch bestehende Forderungen (Beiträge) müssen also vorab auf dem Vereinskonto eingegangen sein.
Bei weiteren Fragen zur Kündigung der Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte per E-Mail an unsere Geschäftsstelle.
Weitere Informationen zu Schwimmvereinen und Schwimmsport in Berlin und Brandenburg:
